Interview
Traditionelles Flössen auf dem Ägerisee
Im Kanton Zug gibt es das Gemeindewesen seit 150 Jahren. Fotos. zvg
Die Zuger Gemeinden, wie wir sie heute kennen, bestehen seit 1874. Mit einem Logo und einem gemeinsamen Internetauftritt geben die Zuger Gemeinden den dezentral organisierten Feierlichkeiten ein gemeinsames Gesicht. Und laden die Bevölkerung ein, mitzumachen und teilzuhaben.
Die geltende Gemeindeordnung im Kanton Zug, die Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden kennt, wurde 1874 eingeführt und ist demnach seit 150 Jahren in Kraft. Dieses Jubiläum wird in den Zuger Gemeinden im laufenden Jahr auf vielfältige Weise begangen.
So ist in Unterägeri beispielsweise ein Volksfest geplant, während die Bürgergemeinde Zug Geschichte mittels einer spannenden Multimedia-Installation vermittelt. Die Bürgergemeinde Menzingen präsentiert ihr neues Bürgerbuch und in Steinhausen blickt eine Fotoausstellung auf das Zusammenleben im Dorf in vergangenen Jahrzehnten zurück.
Die verschiedenen Aktivitäten und Feierlichkeiten zur Erinnerung an diesen wichtigen Meilenstein der Zuger Geschichte werden in den Gemeinden dezentral organisiert und durchgeführt. Um zu verdeutlichen, dass alle diese Anlässe denselben historischen Ursprung haben, haben sich die 33 Gemeinden des Kantons entschieden, eine gemeinsame Dachkommunikation zu organisieren. Stefan Doppmann zeichnet sich für die Projektleitung verantwortlich, begleitet von einer Projektgruppe, der verschiedene Gemeinde-Vertreterinnen und -Vertreter angehören.
Kernstück ist die Website www.150i.ch. Diese bietet einen Überblick über alle Anlässe, die in den Gemeinden 2024 zum 150-Jahr-Jubiläum der Gemeindeordnung stattfinden. Wer sich für Geschichte interessiert, findet hier Hinweise auf Vorträge, Ausstellungen und Multimedia-Inszenierungen. Wer einfach gerne feiert, kann sich auf der Website ebenfalls informieren. Die Website bietet zudem einen Einblick in die historischen Zusammenhänge, die zur Gemeindeordnung von 1874 geführt haben.
Die Website ist in einem grafischen Auftritt gestaltet, der auch auf Flyern und Plakaten zu den einzelnen Veranstaltungen zum Ausdruck kommen wird. Das Erscheinungsbild und das Logo, kreiert vom Grafikatelier Kleeb-Lötscher in Zug, besteht aus elf «Wirkungskreisen» (für jede politische Gemeinde einen), die gemeinsam die Form des Kantons Zug nachbilden. Die Kreise stehen sinnbildlich für Gemeinsamkeiten und Eigenheiten, für Ideen und Visionen.
Die Einführung der Zuger Gemeindeordnung hängt übrigens ursächlich mit der Einführung der Niederlassungsfreiheit in der Bundesverfassung von 1848 zusammen. Mit der aufkommenden Industrialisierung kam ab der Jahrhundertmitte eine zunehmende Zahl von Arbeitnehmenden aus anderen Landesgegenden in den Kanton Zug. Diese durften wohl im Kanton Wohnsitz nehmen, hatten aber in kommunalen und kantonalen Angelegenheiten noch kein Stimmrecht. Als sich abzeichnete, dass sich dies mit der Revision der Bundesverfassung von 1874 ändern würde, wurde im Kanton Zug die Neuorganisation des Gemeindewesens eingeleitet. Die Einheitsgemeinden, wie man sie bis dahin gekannt hatte, wurden in Einwohner-, Bürger- und katholische Kirchgemeinden aufgeteilt.
Damit wollte man verhindern, dass ortsfremde oder gar reformierte Zuzüger in Angelegenheiten der Ortsbürger und vor allem auch der katholischen Kirche mitbestimmen konnten. Die entsprechende Verfassungsänderung hiessen die Stimmberechtigten des Kantons Zug im Dezember 1873 gut.
Die Verhandlungen zur Umsetzung der neuen Ordnung und vor allem der Aufteilung des Gemeindegutes unter die drei neuen Gemeindetypen wurde im Zuge des Kulturkampfs manchenorts hoch emotional geführt. Dazu gehörten auch unzimperliche Schmähungen der politischen Gegner in den Parteiblättern und handgreiflich ausartende Tumulte an Gemeindeversammlungen. Umso schöner ist es, wenn die Gemeinden heute einvernehmlich und zum Teil mit gemeinsam organisierten Feiern auf diese Zeit ihrer Gründung zurückblicken.
RC
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