Zugersee
Seegfrörni als Ausnahme und nicht als Regel
Die WHO bemängelt die Luftqualität in der Zentralschweiz
Ein Bericht zur Luftreinhaltepolitik zeigt, die Luftqualität in der Zentralschweiz genügt gemäss aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in vielen Bereichen nicht mehr den gesundheitlichen Anforderungen.
Die WHO hat 2021 neue Richtwerte für Luftschadstoffe wie Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon veröffentlicht. Hintergrund sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen dieser Stoffe, selbst bei Konzentrationen, die bislang als unbedenklich galten. Im Vergleich zu den noch geltenden Richtwerten aus dem Jahr 2005 wurden die Empfehlungen teilweise deutlich verschärft. Die Schweiz orientiert sich derzeit noch an den alten WHO-Werten. Die geltenden nationalen Grenzwerte sind in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) verankert. Eine Überarbeitung wird derzeit geprüft; eine mögliche Anpassung an die WHO-Vorgaben wird frühestens im Jahr 2028 erwartet. Bereits heute hat die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL) empfohlen, die Schweizer Grenzwerte in diese Richtung zu verschärfen.
Ein aktueller Bericht der überkantonalen Arbeitsgruppe in-luft, der in Zusammenarbeit mit Fachstellen der Zentralschweizer Kantone entstand, verdeutlicht, wie gross die Diskrepanz zwischen den geltenden Schweizer Grenzwerten und den neuen WHO-Empfehlungen ist. So wäre laut WHO fast die gesamte Bevölkerung der Zentralschweiz – inklusive des Kantons Zug – von zu hohen Schadstoffbelastungen betroffen. Konkret wären gemäss den neuen WHO-Werten rund 98 Prozent der Bevölkerung in der Zentralschweiz einer zu hohen Belastung mit Feinstaub (PM2.5) und 78 Prozent mit Stickstoffdioxid (NO2) ausgesetzt. Das betrifft auch dicht besiedelte Gebiete im Kanton Zug, wie etwa die Stadt Zug, Baar oder Cham, in denen sich Strassenverkehr und Besiedlungsdichte bündeln.
Trotz dieser alarmierenden Zahlen betonen die Behörden, dass sich die Luftqualität in der Schweiz seit den 1980er-Jahren dank technischer Massnahmen, gesetzlicher Vorgaben und bewusstseinsbildender Kampagnen deutlich verbessert hat. Die heutigen Belastungen sind
wesentlich geringer als noch vor
wenigen Jahrzehnten. Dennoch sei die Situation aufgrund der neuen Erkenntnisse neu zu beurteilen. Der Bericht der Arbeitsgruppe in-luft liefert daher auch Argumente für künftige politische Entscheidungen: Eine weitergehende Verbesserung der Luftqualität könnte nicht nur gesundheitliche Vorteile für die Bevölkerung bringen, sondern auch die volkswirtschaftlichen Gesundheitskosten senken.
Mit Blick auf eine mögliche Anpassung der Schweizer Grenzwerte ist absehbar, dass auch der Kanton Zug zusätzliche Massnahmen wird ergreifen müssen. Dabei könnten etwa die Förderung emissionsarmer Mobilität, der Ausbau des öffentlichen Verkehrs oder die Verbesserung von Heizsystemen im Fokus stehen. Zug ist durch seine wirtschaftliche Dichte und die hohe Mobilität der Bevölkerung besonders gefordert. Zug hatte in den vergangenen
Jahren bereits verschiedene Projekte im Bereich Luftreinhaltung und Energieeffizienz umgesetzt – etwa im Rahmen der Energiestadt-Initiative. Wie diese weiterentwickelt werden können, dürfte auch im Licht der neuen WHO-Richtlinien neu beurteilt werden.
Unabhängig von politischen Entscheiden kann auch jede und jeder Einzelne zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Dazu gehören unter anderem:
- möglichst oft ÖV, Fahrrad oder zu Fuss nutzen
- beim Fahrzeugkauf auf emissionsarme Modelle achten
- Holzfeuerungen korrekt betreiben
- energieeffiziente Geräte im Garten und Haushaltsbereich einsetzen
- auf wasserbasierte Lacke und Reinigungsmittel zurückgreifen
- saisonale und regionale Produkte mit kurzen Transportwegen bevorzugen
Die Luftqualität bleibt damit ein Thema für die Politik und beeinflusst unser alltägliches Handeln. Zudem machten die hitze Tage die Luft nicht besser.
Michael Schwegler
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