Stadt Zug
Historische Kirche wird umfassend restauriert
Das Einjährige Berufkraut ist eine gebietsfremde Pflanze die oft in unseren Grärten vorkommt
Die Stadt Zug setzt sich aktiv dafür ein, die Ausbreitung von Neophyten zu begrenzen. Da invasive Pflanzenarten auch auf privaten Grünflächen vorkommen, werden engagierte Personen neu mit einem finanziellen Beitrag bei der Entfernung von Problem-pflanzen unterstützt. Anträge können nun eingereicht werden.
Invasive Neophyten wie Riesen-Bärenklau, Japanischer Staudenknöterich oder Kirschlorbeer breiten sich stark aus und beeinträchtigen die Natur, die menschliche Gesundheit, Infrastrukturen und die Landwirtschaft. Die Stadt Zug sorgt auf öffentlichem Grund dafür, die Ausbreitung der Problempflanzen wirksam zu begrenzen. Da invasive Neophyten auch auf privaten Grünflächen vorkommen, können Grundeigentümerschaften, Mieterinnen und Mieter, Liegenschaftsverwaltungen und Gartenbaufirmen mit einem finanziellen Beitrag bei der Entfernung von invasiven Pflanzenarten unterstützt werden. Ziel ist es, die Artenvielfalt in der Stadt Zug langfristig zu erhalten.
Der Beitrag umfasst 20 Prozent der anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 2000 Franken pro Parzelle. Voraussetzung für eine Beitragsgewährung ist, dass die betreffende Fläche im Gemeindegebiet der Stadt Zug liegt und Massnahmen noch bevorstehen. Die Flächen müssen nach der Entfernung wieder naturnah begrünt werden. Das Gesuch kann online über ein Formular auf der Website der Stadt Zug eingereicht werden. Die Beiträge werden nach Abschluss der Arbeiten und Prüfung entsprechender Nachweise ausbezahlt. Invasiven Neophyten und Neophyten mit invasiven Potenzial, die oft in Gärten zu finden sind oder dort als Unkräuter vorkommen:
- Aufrechtes Traubenkraut - Riesenbärenklau
- Schmalblättriges Greiskraut - Nordamerikanische Goldrute
- Drüsiges Springkraut - Japanischer Staudenknöterich
- Sommerflieder - Kirschlorbeer
- Einjähriges Berufskraut
Was können Privatperson tun?
• Informieren Sie sich über invasive Neophyten und deren fachgerechten Umgang bzw. deren fachgerechte Bekämpfung.
• Verzichten Sie freiwillig auf den Kauf und die Anpflanzung von invasiven Neophyten. Pflanzen Sie vorzugsweise einheimische Arten an, welche der lokalen Fauna (Insekten, Vögel, Säugetiere etc.) eine ideale Lebensraum- und Nahrungsgrundlage bieten.
• Entsorgen Sie invasive Neophyten (Wurzeln, Stängel, Blüten und Blätter) mit der Kehrichtabfuhr. Schneiden Sie Blüten und Fruchtstände von Neophyten mit invasivem Potenzial rechtzeitig, um eine Ausbreitung in natürliche Lebensräume zu verhindern.
• Melden Sie Fundorte von invasiven Neophyten über das Meldeformular vom Amt für Umwelt des Kanton Zug.
Neophyten sind «gebietsfremde Pflanzen», die durch menschliche Tätigkeiten in Lebensräume ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes eingebracht werden. Die Einbringung durch den Menschen kann sowohl absichtlich (einführen) als auch unabsichtlich (einschleppen) erfolgen. Als «invasive gebietsfremde Arten» oder invasive Neophyten werden diejenigen gebietsfremden Arten bezeichnet, von denen bekannt ist oder angenommen werden muss («potenziell invasiv»), dass sie durch ihre Ausbreitung in der Schweiz die biologische Vielfalt, Ökosystemleistungen und deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen oder Mensch und Umwelt gefährden können. So gefährden beispielsweise Goldruten die Biodiversität in Naturschutzgebieten, da sie andere Arten verdrängen. Im Waldbau verhindert Henrys Geissblatt das Aufkommen von Jungbäumen und in der Landwirtschaft gefährdet das giftige Schmalblättrige Greiskraut die Viehgesundheit. Andere invasive Neophyten verursachen Schäden an Infrastrukturanlagen, was zu Mehrkosten für den Unterhalt von Strassen, Gleisanlagen, Uferböschungen, und Grünanlagen führen kann. Arten, die aus eigener Kraft aus ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet zuwandern, zum Beispiel infolge klimatischer Veränderungen sind davon zu unterscheiden. Diese Arten gelten nicht als «gebietsfremd».
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