Wohnungsnot
Strategie des Kantons Zug wirkt zu zögerlich
Auf www.gesuchsportal.zg.ch können Veranstaltende auf einem Plan einfach navigieren und müssen nur noch ein Gesuch für einen Anlass eingeben. Foto: www.gesuchsportal.zg.ch
Die Stadt Zug hat in Zusammenarbeit mit dem Kanton Zug ein Online-Portal eingeführt, das den Aufwand für Organisatoren von Anlässen mindert. Sie müssen neu nur noch ein Gesuch stellen.
Gerade in der Sommerzeit findet nahezu jedes Wochenende eine öffentliche Veranstaltung statt. Konzertanlass, Street-Food-Market oder Sportveranstaltung – je nach Art und Grösse muss dafür eine Bewilligung eingeholt werden. «Im Jahr 2023 waren es in der Stadt Zug 350 Anlässe, die eine Bewilligung zur Durchführung benötigten», erklärt Rico Ramensperger, Co-Leiter Sicherheit und Verkehr Stadt Zug.
Bewilligungspflichtig sind alle Veranstaltungen, die auf öffentlichem Grund stattfinden, öffentliche Feste auf privatem Grund mit Alkoholabgabe oder Firmenanlässe, die mit Lautsprecher arbeiten. In diesem Fall kommt das Lärmreglement zur Anwendung.
Bisher mussten Organisierende von Veranstaltungen verschiedene Bewilligungen bei der Stadt Zug und bei dem Kanton Zug einholen, zum Beispiel für Anlässe, die eine Kantonstrasse in Zug betrafen oder den Zugersee. Mit dem neu geschaffenen Online-Portal www.gesuchsportal.zg.ch wird dieser Prozess nun erheblich vereinfacht. Veranstaltende müssen nur noch ein Formular ausfüllen.
Die Applikation eLicet weist die Gesuche automatisch den richtigen Stellen bei der Stadt Zug oder der Zuger Polizei zur Bearbeitung zu. Das neue Gesuchsportal ist bereits online und das Einreichen der Gesuche jetzt möglich.
Kanton und Stadt Zug wollen erreichen, dass Veranstaltende nicht zwei Behörden um eine Bewilligung angehen müssen. «Eine Vereinfachung für die Kundschaft war nötig. Nur noch ein Formular und eine Homepage, auf der Informationen schnell gefunden werden können», sagt Rico Ramensperger.
Das Portal beinhaltet Pläne der Veranstaltungsplätze mit einer detaillierten Beschreibung und einen Belegungskalender. Dies ermöglicht den Veranstaltern eine effizientere Planung und Koordination ihrer Events. Welche Termine sind wann und wo frei? Wo gibt es Strom, wo einen Wasseranschluss? Mittelfristig sollen auch Gastrounternehmer Gesuche über das Portal einreichen können. Und Rico Ramensperger hofft auf einen Nachahmungseffekt. «In Zukunft besteht auch für andere Zuger Gemeinden die Möglichkeit, gemeinsame Gesuche mit dem Kanton Zug über dieses Online-Portal abzuwickeln.
Das Online-Portal wurde von Stadt und Kanton Zug nicht neu entwickelt. «Die externe Firma Concevis hat diese Anwendung bereits für andere Städte konzipiert. Wir haben uns die Online-Portale der Städte Winterthur und Luzern angeschaut. Was wir gesehen haben, gefiel uns. Wir haben beschlossen, dieses Konzept auch für uns zu übernehmen», erklärt Rico Ramensperger. Anpassungen am Programm mussten vorgenommen werden, da es nicht nur für eine Gemeinde, sondern übergreifend für Stadt und Kanton Zug funktionieren muss.
Das neue Online-Portal bietet nicht nur Vereinfachungen für die Organisierenden von Veranstaltungen. Es hat auch für die bewilligende Behörde einen positiven Nebeneffekt. «Bisher erfolgte die Eingabe einer Veranstaltung mittels eines PDF-Formulars, dessen Inhalt von den Bearbeitenden vollständig abgeschrieben werden musste. Jetzt werden die Daten automatisch übertragen», erklärt Rico Ramensperger. Alle Gesuche würden aber weiterhin individuell bearbeitet und beurteilt.
Die Stadt Zug möchte die Anlassorganisatoren persönlich über das neue Portal und über das Veranstaltungswesen im Allgemeinen informieren. Die Sprechstunde im Stadthaus kann ohne Anmeldung besucht werden und findet während folgenden Zeitfenstern statt:
• Mittwoch, 21. August, zwischen 14 und 16 Uhr
• Freitag, 30. August, zwischen 15 und 17 Uhr
Interessierte melden sich am Empfang des Stadthauses. Weitere Termine können auch ausserhalb der Bürozeiten bei rico.ramensperger@stadtzug.ch vereinbart werden.
Renato Cecchet
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