SC Cham
Der Zürcher Nachwuchs gastiert auf dem Eizmoos
Für die Entsorgung invasiver Neophythen haben die Zentralschweizer Kantone, darunter auch Zug, einen speziellen Abfallsack geschaffen. Fotos: zvg
Die Zentralschweizer Kantone lancieren einen Neophytensack. Dieser kann in den meisten Gemeinden gratis bezogen werden. So sollen Privatpersonen motiviert werden, Neophytenbestände auf ihren Grundstücken korrekt zu entsorgen.
Durch die zunehmende Mobilität, Transport und infolge der Klimaveränderung breiten sich immer mehr Pflanzen- und Tierarten in Gebieten aus, in denen sie ursprünglich nicht vorgekommen. Man unterscheidet zwischen Neophyten (Pflanzen) und Neozoen (Tiere). Nach der Entdeckung Amerikas, nach dem Jahr 1500, wurden sie bewusst oder unbewusst in Gebiete eingeführt, in denen sie natürlicherweise nicht vorkamen. Die meisten dieser Arten sind unscheinbar und unproblematisch. Einige dieser Arten breiten sich invasiv im neuen Lebensraum aus und können Probleme verursachen wie:
- Gesundheitliche Schäden bei Mensch und Tier.
- Verdrängung einheimischer Arten, Ertragsausfälle in Land- und Forstwirtschaft.
- Krankheitsübertragung wie Dengue-Fieber durch Tigermücken.
- Schäden an Bauwerken und Infrastruktur, was höhere Kosten beim Unterhalt verursacht.
Neophyten, die auf freien Feldern oder auch in privaten Gärten wachsen tragen Namen wie Drüsiges Springkraut, Riesenbärenklau, Essigbaum, Asiatischer Staudenknöterich, Einjähriges Berufkraut oder Nordamerikanische Goldrute. Die Zentralschweizer Kantone engagieren sich gemeinsam und koordiniert, um die Verbreitung invasiver Neophyten zu verlangsamen oder zu verhindern. Die Bevölkerung wird dazu angehalten, invasive Neophyten im eigenen Garten nicht anzupflanzen oder auf dem eigenen Land zu bekämpfen. Bei der Bekämpfung der Neophyten fällt Pflanzenmaterial an, das nicht kompostiert oder liegengelassen werden darf. So müssen Früchte, Blüten, Wurzeln oder Samen der Kehrichtverbrennung zugeführt werden.
Um die Bekämpfung durch die Bevölkerung zu unterstützen, werden seit dem Frühjahr 2023 in allen Zentralschweizer Kantonen kostenlos Neophytensäcke abgegeben. Je nach Kanton können die Säcke bei den Gemeinden oder Werkhöfen bezogen werden. Die Entsorgung der Säcke erfolgt ebenfalls kantonsabhängig mit dem Hauskehricht oder direkt bei einem Werkhof.
Die Neophytensäcke dürfen nur für die Entsorgung invasiver Neophyten verwendet werden. Andere Abfälle, wie Hauskehricht oder Gartenabfälle, gehören in die dafür vorgesehene Entsorgung. Neophytensäcke, welche für die Entsorgung anderer Abfälle verwendet werden, werden nicht abgeholt oder entgegengenommen.
www.zg.ch/de/natur-umwelt-tiere/umweltschutz/neobiota
Renato Cecchet
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