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Der Zürcher Nachwuchs gastiert auf dem Eizmoos
Die Stadt Zug hat im Jahr 2022 einiges mehr eingenommen als budgetiert. Foto: AdobeStock
Erfreuliche Zahlen für die Stadt Zug. Die Rechnung für das Jahr 2022 weist einen Ertragsüberschuss von 71,7 Millionen Franken aus. Möglich gemacht haben dieses Ergebnis vor allem höhere Steuererträge.
Budgetiert war lediglich ein Überschuss von 5,8 Millionen Franken. Jetzt kann die Stadt Zug für das Jahr 2022 ein Ertragsüberschuss von 71,7 Millionen Franken ausweisen. Das viel positivere Ergebnis sei auf eine Reihe von Sondereffekten zurückzuführen, die zum Zeitpunkt der Budgetierung nicht vorhersehbar waren, schreibt die Stadt in einer Medienmitteilung. So fielen die Steuererträge der natürlichen Personen um 28,8 Millionen Franken höher aus als geplant. Dies unter anderem aufgrund Anpassungen der definitiven Veranlagungen im Vergleich zu den provisorischen Rechnungen der Jahre 2010 bis 2021.
Bei den Steuererträgen der juristischen Personen resultierte im Vergleich zum Budget ein Plus von 32,1 Millionen Franken, dies insbesondere durch Nachbuchungen bei der definitiven Veranlagung von provisorischen Rechnungen der Jahre 2014 bis 2020. Zudem sei wiederum ein erfreulicher Zuzug von Unternehmen mit einem hohen Steuersubstrat zu verzeichnen. Die Sondersteuern fielen gegenüber den budgetierten Werten um insgesamt 10,7 Millionen Franken höher aus, dies aufgrund höherer Erbschafts- und Schenkungssteuern. Da die Immobilienpreise nach wie vor auf hohem Niveau liegen, resultierten auch Verkaufsgewinne mit entsprechend hohen Grundstückgewinnsteuern. Die Rechnung 2022 schliesse auch wegen der vorbildlichen Ausgabendisziplin aller Departemente besser ab, steht in der Medienmitteilung geschrieben. Die betrieblichen Aufwände fallen um 16,1 Millionen Franken geringer aus als budgetiert.
Die Steuereinnahmen 2022 betrugen insgesamt 301,6 Millionen Franken. Budgetiert waren 230 Millionen Franken. Mit 165,2 Millionen. Franken (Vorjahr 147,9 Millionen) sorgten die natürlichen Personen für den Hauptertrag. Bei den juristischen Personen fiel der Fiskalertrag von 114,7 Millionen Franken (Vorjahr 101,9 Millionen.) ebenfalls markant höher aus. 2022 wurden Investitionen von 120,6 Millionen Franken ins Verwaltungs- und Finanzvermögen geleistet. Die Nettoinvestitionen ins Verwaltungsvermögen lagen um rund 13 Millionen Franken tiefer als im Budget vorgesehen und erreichten 34,4 Millionen Franken (Vorjahr 19,5 Millionen), dies insbesondere durch Verzögerungen bei Bauprojekten aufgrund von Einsprachen. Im 5-Jahresschnitt betragen die Nettoinvestitionen 24,1 Millionen Franken und liegen somit im jährlichen finanzpolitischen Zielwert von 25 Millionen Franken. Ins Finanzvermögen wurden 75 Millionen Franken investiert, dies für den Kauf des Zurlaubenhofs für 70 Millionen Franken und für zusätzliche Aktien der Wasserwerke Zug AG im Gegenwert von rund 5 Millionen Franken. Die Finanzen der Stadt Zug schätzt der Stadtrat als gesund ein. Die Eigenkapitalquote betrage 81 Prozent und übertreffe das Ziel der städtischen Finanzstrategie von 50 Prozent deutlich. Die hohe Eigenkapitalquote bedeute, dass ein grosser Teil des Vermögens durch Eigenkapital finanziert werde und weniger mit geliehenem Geld. Dies sei eine wichtige Grundlage für die finanzielle Stabilität der Stadt Zug. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, den Ertragsüberschuss von 71,7 Millionen Franken als Reserve auf die kumulierten Ergebnisse der Vorjahre zu buchen. Das Stadtparlament wird über die Verwendung des Ertragsüberschusses zusammen mit dem Rechnungsabschluss an seiner Sitzung im Juni 2023 befinden.
Die Stadt Zug trägt eine hohe Last für den nationalen (NFA) und innerkantonalen Finanzausgleich (ZFA) von insgesamt 91,8 Millionen Franken (Vorjahr 79,1 Millionen). Der NFA 2023 erreicht 22 Millionen und der ZFA 69,8 Millionen Franken. Dies entspricht einem Betrag von 2'915 Franken pro Einwohnerin und Einwohner. Das Finanzdepartement der Stadt Zug hat den Anstoss gegeben, dass der NFA für alle Gemeinden abgeschafft werden soll, dies unter anderem im Zusammenhang mit der OECD-Mindestbesteuerung von 15 Prozent, wodurch der Kanton Zug mit wesentlich höheren Fiskalerträgen zu rechnen hat. Die Konferenz der Finanzchefinnen und -chefs der Zuger Gemeinden haben den Regierungsrat des Kantons Zug aufgefordert, den Beitrag an den NFA von sechs Prozent des Kantonssteuerertrages zu erlassen, denn mit der Annahme der Änderung aus der 8. Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes würden den Zuger Gemeinden jährlich rund 55 Millionen Franken Fiskalerträge wegfallen. Die jährlichen finanziellen Auswirkungen dieser Änderung auf die Stadt Zug wären 19 Millionen Franken tiefere Fiskalerträge, was in etwa einer Steuerfusssenkung um vier Prozent (von 54 auf 50 Prozent) entsprechen würde. PD
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