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LucianHofstetterläuft für einenguten Zweck
Die vom Kanton Zug in Auftrag gegebene Untersuchung ergab ein gutes Bild: Viele der Massnahmen wurden im Kanton bereits
ergriffen oder eingeleitet. Foto: RC
Wie steht es mit der Anpassung des Zuger Waldes an den Klimawandel? Diese Frage liess der Kanton Zug mit einem externen Gutachten überprüfen. Die Untersuchung ergab ein gutes Bild: Viele der Massnahmen wurden im Kanton Zug bereits ergriffen oder eingeleitet.
Der Bundesrat publizierte am 2. Dezember 2022 den Bericht «Anpassung des Waldes an den Klimawandel». Darin werden in fünf Handlungsfeldern 19 Massnahmen erläutert, mit denen auf die Herausforderungen durch den Klimawandel reagiert werden kann. Ziel ist dabei, die vielfältigen Leistungen des Waldes – Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Schutz vor Naturgefahren, Holzlieferant, sowie Erholungsraum – zu erhalten. Zu jeder Massnahme legt der Bericht fest, welche Arbeiten notwendig sind und wer dafür verantwortlich ist.
Das Amt für Wald und Wild hat daraufhin den Stand der Massnahmenumsetzung im Kanton Zug von einem externen Dienstleister überprüfen lassen. Das entsprechende Gutachten liegt nun vor und zeigt ein gutes Bild. So erscheint den Autoren der konkrete Handlungsbedarf für den Kanton Zug überschaubar. Nur bei drei Sofortmassnahmen sehen sie Verbesserungspotenzial. Bei 11 der 19 Massnahmen besteht kein wesentlicher Handlungsbedarf, oder die Massnahmen sind fortzuführen bzw. abzuschliessen. In fünf Fällen sind zunächst Arbeiten anderer Akteure abzuwarten oder keine Massnahmen auf Kantonsebene erforderlich.
Insbesondere im Handlungsfeld 1, wo es um die Sicherstellung einer standortgerechten und zukunftsfähigen Waldverjüngung geht, ist der Kanton Zug bezüglich Massnahmenumsetzung auf einem guten Stand. «Wie bei vielen Massnahmen handelt es sich um eine Verbundaufgabe zwischen Bund, Kanton und der Grundeigentümerschaft. Es braucht somit auch zukünftig auf allen Ebenen genügend Ressourcen, um die eingeleiteten Prozesse erfolgreich weiterführen zu können», so Martin Ziegler, Leiter des Amts für Wald und Wild. Die Anpassung des Waldes an den Klimawandel bleibe nicht zuletzt auch aufgrund vieler Unsicherheiten und der vermehrten Ansprüche an den Wald eine Daueraufgabe.
Im Gutachten sind drei Bereiche aufgeführt, in denen der Kanton Zug noch Entwicklungsmöglichkeiten hat. Einer davon liegt in der Ausscheidung von Waldbeständen, die durch ihre Beschaffenheit besonders vom Klimawandel bedroht sind. Dies sind insbesondere trockenanfällige Waldgebiete auf flachgründigen Böden. Im Kanton Zug betrifft dies voraussichtlich nur wenige Waldstandorte. Diese müssen bei der Überführung in naturnahe und klimafitte Bestände prioritär behandelt werden. Eine entsprechende Methodik zur Ausscheidung solch klimasensitiver Bestände wird zurzeit durch Bund, Kantone und Forschung entwickelt.
Zusätzlich wird empfohlen, die langfristigen Waldmonitorings weiterzuführen, um den Waldzustand zu beobachten und die Wirksamkeit von getroffenen Massnahmen zu prüfen. Zudem können dank der Daten Fehlentwicklungen analysiert und entsprechende Gegenmassnahmen eingeleitet werden.
Ein besonderes Augenmerk will der Kanton auf die Ereignisvorsorge legen. Aktuell verfügt er zwar über Strukturen und das nötige Wissen, welches ein rasches Handeln bei einem Waldereignis ermöglicht, eine konkrete Vorsorgeplanung wurde aber noch nicht erstellt. Diese ist derzeit in Erarbeitung.»
UG
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