Stadt Zug
Historische Kirche wird umfassend restauriert
Das Amt wird durch gezielte Reformen effizienter, transparenter und zukunftsorientiert aufgestellt. Foto: AdobeStock
Nach einer umfassenden externen Analyse liegt für das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz ein klar strukturierter Massnahmenplan vor. Die Direktion des Innern priorisiert Reformen, trennt zentrale Funktionen und leitet einen mehrjährigen Transformationsprozess ein.
Die Direktion des Innern hat die Resultate einer externen Betriebs- und Organisationsanalyse im Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz vorgestellt. Mit der Durchführung wurde die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC beauftragt. Ziel war es, Strukturen, Abläufe und Führungsmodelle des Amts umfassend zu überprüfen und konkrete Empfehlungen zur Weiterentwicklung zu erarbeiten. Der nun vorliegende Bericht enthält sowohl unmittelbar umsetzbare Handlungsempfehlungen als auch Vorschläge für vertiefte Prüfungen in einzelnen Themenfeldern. Die Direktion des Innern hat diese Empfehlungen systematisch bewertet, nach Dringlichkeit und Realisierbarkeit gewichtet und in einem gestaffelten Massnahmenplan zusammengeführt. Teilweise wurden einzelne Empfehlungen thematisch gebündelt, um Synergien zu nutzen und die Umsetzung effizient zu gestalten. Landammann Andreas Hostettler, Vorsteher der Direktion des Innern, betont die Bedeutung der Analyse: Sie habe Transparenz geschaffen und eine solide Grundlage für gezielte Verbesserungen geliefert. Nun sei klar, an welchen Stellen angesetzt werden müsse, um das Amt nachhaltig zu stabilisieren und zukunftsfähig auszurichten. Der Reformprozess erfolge strukturiert, priorisiert und mit klarer Kommunikation.
Die externe Analyse war von Regierungsrat Hostettler in Auftrag gegeben worden. Hintergrund waren steigende Anforderungen, eine hohe Belastungssituation sowie der Anspruch, die gesetzlichen Aufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutz jederzeit rechtskonform, effizient und fristgerecht erfüllen zu können. Gleichzeitig soll das Amt organisatorisch so aufgestellt werden, dass es künftigen gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen wirkungsvoll begegnen kann. Im Zentrum der Reform steht die organisatorische Neuausrichtung der Führung. Höchste Priorität im Massnahmenplan hat die Trennung der Funktion der Amtsleitung von jener des Präsidiums der Kindesund Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Bislang wurden beide Rollen in Personalunion wahrgenommen. Dieses Modell hatte sich in der Einführungsphase bewährt, gilt unter den heutigen Rahmenbedingungen jedoch als nicht mehr zweckmässig. Die Doppelrolle führt zu hohen Belastungen und birgt potenzielle Rollenkonflikte zwischen strategischer Führung und operativer Fallverantwortung. Künftig sollen die Aufgaben klar getrennt und professionell ausgestaltet werden. Das Anforderungsprofil für die neue Amtsleitung wurde bereits erarbeitet. Die öffentliche Ausschreibung der Stelle ist für März 2026 vorgesehen.
Neben der Führungsfrage umfasst der Massnahmenplan eine Reihe weiterer Reformschritte. Dazu gehören gezielte Prozessoptimierungen in verschiedenen Arbeitsbereichen. Abläufe sollen analysiert, vereinfacht und wo möglich standardisiert werden. Ziel ist es, Bearbeitungszeiten zu verkürzen, Schnittstellen klarer zu definieren und Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Auch die Aufbauorganisation wird überprüft und bei Bedarf angepasst. Zuständigkeiten und Kompetenzen sollen eindeutig geregelt werden, damit Mitarbeitende effizient arbeiten können und Verantwortlichkeiten transparent sind. Ergänzend wird eine umfassende Personalstrategie entwickelt. Diese soll unter anderem Fragen der Rekrutierung, Personalentwicklung, Führungskultur und Mitarbeiterbindung adressieren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Wissensmanagement. Gerade im Kindes- und Erwachsenenschutz ist spezialisiertes Fachwissen zentral. Künftig sollen Instrumente geschaffen werden, um Wissen systematisch zu sichern, weiterzugeben und bei personellen Wechseln zu erhalten. Dies erhöht die Kontinuität in der Fallbearbeitung und stärkt die fachliche Qualität. Darüber hinaus ist eine systematisierte Kommunikation mit Anspruchsgruppen vorgesehen. Gerichte, Sozialdienste, Schulen, medizinische Einrichtungen und weitere Partner sollen klar definierte Ansprechpersonen und transparente Informationswege erhalten. Auch interne Kommunikationsstrukturen werden überprüft und weiterentwickelt. Schliesslich sieht der Massnahmenplan bauliche Verbesserungen der Büroräumlichkeiten vor. Eine angemessene Infrastruktur ist Voraussetzung für vertrauliche Gespräche, konzentriertes Arbeiten und effiziente Teamarbeit.
Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt gestaffelt über mehrere Jahre. Angesichts der aktuellen Belastungssituation im Amt werden für die Transformationsphase zusätzliche externe Ressourcen beigezogen. Entsprechende Offerten werden derzeit geprüft. Der Massnahmenplan ist bewusst als dynamisches Instrument konzipiert: Er kann bei Bedarf angepasst und weiterentwickelt werden. Die Direktion des Innern will den Veränderungsprozess transparent gestalten. Intern werden die Mitarbeitenden regelmässig über Fortschritte informiert. Auch gegenüber Öffentlichkeit und Politik soll offen kommuniziert werden. Eine nächste externe Information ist für Anfang Juli 2026 vorgesehen, eine weitere für Ende Oktober 2026. Zur Überprüfung der Wirkung sind zudem evaluative Schritte geplant. Mitte 2027 soll eine umfassende Mitarbeitendenbefragung durchgeführt werden, um die interne Wahrnehmung der Veränderungen zu erfassen. Ende 2028 ist eine vertiefte Wirksamkeitsprüfung vorgesehen. Dabei wird beurteilt, ob die ergriffenen Massnahmen die angestrebten Verbesserungen in Organisation, Effizienz und Qualität nachhaltig erreicht haben.
Von hoher Priorität ist zudem die Überprüfung der bestehenden gesetzlichen Grundlagen. Diese stammen in ihrer aktuellen Ausgestaltung aus dem Jahr 2018, als das revidierte Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft trat. In diesem Zusammenhang wurde auch die Personalunion von Amtsleitung und KESB-Präsidium gesetzlich verankert. Seither haben sich sowohl die Rahmenbedingungen als auch die praktischen Anforderungen weiterentwickelt. Entsprechend wird nun eine umfassende Revision der relevanten Bestimmungen eingeleitet. Ziel ist es, die gesetzlichen Grundlagen an die heutigen organisatorischen Erfordernisse anzupassen und eine klare, zeitgemässe Führungsstruktur rechtlich abzustützen.
Uwe Guntern
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