Zuger Sportpreis
Géraldine Frey sprintet allen davon
An den Baarer Schulen dürfen keine Smartphones mitgenommen werden.
Mit einer neuen Richtlinie schränken die Schulen Baar die Nutzung privater elektronischer Geräte deutlich ein. Was steckt dahinter und wie wirkt sich das auf Lernen, Konzentration und Klassengemeinschaft aus?
Smartphones in der Pause, Smartwatches im Unterricht – für viele Schülerinnen und Schüler gehören digitale Begleiter längst zum Alltag. Doch mit dem zunehmenden Einfluss dieser Technologien auf Konzentration, Kommunikation und Sozialverhalten wachsen auch die pädagogischen Herausforderungen. Die Schulen Baar reagieren nun mit einer klaren Richtlinie: Ab dem Schuljahr 2025/26 dürfen private Geräte wie Handys oder Smartwatches zwischen 7.15 und 17 Uhr auf dem gesamten Schulareal nicht mehr sichtbar oder hörbar sein. Ziel ist es, Ablenkung zu reduzieren und die persönliche Interaktion zu fördern – auf dem Pausenplatz ebenso wie im Klassenzimmer. Bereits die Schulordnung von 2004 hatte sich mit der Thematik beschäftigt, doch mit Blick auf neue technische Entwicklungen war eine Aktualisierung überfällig. Die neue Regelung betrifft alle Schulstufen – vom Kindergarten bis zur Oberstufe – und umfasst auch schulische Veranstaltungen sowie die schulergänzende Betreuung. Doch wie wirksam sind solche Massnahmen aus pädagogischer Sicht? Wo liegen die Chancen und wo die Grenzen? Die Zuger Woche hat dazu mit dem Medienpädagogen Thomas Zurfluh von der PH Zug gesprochen. Ein Gespräch über Konzentration, Cybermobbing, Klassendynamik und warum ein Verbot nicht als Rückschritt, sondern als Chance zu verstehen ist.
Herr Zurfluh, wie beurteilen Sie als Experte der PH Zug die neue Smartphone-Richtlinie der Schulen Baar aus pädagogischer Sicht?
Aus medienpädagogischer Sicht bewegt sich die Richtlinie in einem klassischen Spannungsfeld. Einerseits haben Schulen den Auftrag, Kinder und Jugendliche auf eine von digitalen Medien geprägte Lebenswelt vorzubereiten. Andererseits müssen sie eine konzentrationsförderliche Lernumgebung sicherstellen, die durch das hohe Ablenkungspotenzial privater Geräte beeinträchtigt wird. Der Idealfall wäre, dass Lernende die notwendige Impulskontrolle selbstständig entwickeln. Dies wird im Medien- und Informatikunterricht durch angeleitete Reflexion gezielt gefördert. Es gibt jedoch keine überzeugenden Argumente, warum dafür private Smartphones oder Smartwatches zwingend im Unterricht anwesend sein müssen. Da die Schulen Baar ab der 5. Klasse eine 1:1-Ausstattung mit Laptops oder Tablets bereitstellen, sind alle mediendidaktisch sinnvollen Anwendungen – von Lernplattformen bis zu Kreativwerkzeugen – abgedeckt. Die Entscheidung der Schule, den Fokus auf das Lernen zu legen und private Ablenkungsquellen zu minimieren, ist daher nachvollziehbar.
Welche Vorteile sehen Sie in der Begrenzung privater Geräte auf dem Schulareal im Hinblickauf Konzentration und Lernverhalten?
Die Selbstregulierung fällt leichter, wenn die Versuchung nicht permanent präsent ist. Die physische Abwesenheit des Smartphones reduziert die kognitive Last, die allein durch den Versuch entsteht, der Ablenkung zu widerstehen. Man kann es mit einer Diät vergleichen: Es erfordert deutlich mehr Willenskraft, auf Schokolade zu verzichten, wenn sie direkt vor einem auf dem Tisch steht. Auch wenn Schulgeräte theoretisch ebenfalls Zugang zu sozialen Medien bieten, schafft das Verbot privater Geräte eine klarere Trennung zwischen Lernen und Freizeit und unterstützt die Lernenden dabei, sich auf den Unterricht zu fokussieren.
Kritikerinnen und Kritikerkönnten einwenden, dass ein totales Sicht- und Hörbarkeitsverbot einem generellen Verbot nahekommt. Was denken Sie dazu?
Diese Einschätzung ist korrekt. Ein solches Verbot ist die pragmatische Umsetzung eines Nutzungsverbots auf dem Schulareal während der Unterrichts- und Pausenzeit. Aus pädagogischer Sicht geht es weniger um die juristische Definition, sondern um das klare Signal, das damit gesetzt wird: Die Schule ist primär ein Lern- und Begegnungsort. Die Regelung schafft für alle gleiche und unmissverständliche Rahmenbedingungen.
Wie lässt sich der sinnvolleUmgang mit digitalen Medien im Unterricht fördern, ohne dass sie in der Freizeit zur Ablenkung werden?
Digitale Mündigkeit entsteht durch einen kontinuierlichen, angeleiteten Reflexionsprozess. Dieser ist ein Kernanliegen des Fachbereichs Medien und Informatik. Im Unterricht werden zentrale Fragen thematisiert: - Welche Emotionen löst die Mediennutzung bei mir aus - Welche Strategien helfen mir, ein Gerät bewusst wegzulegen? - Welche Rolle spielen digitale Medien für meine Freundschaften und mein Selbstbild ? Durch die Thematisierung dieser Aspekte lernen Kinder und Jugendliche, ihre eigene Mediennutzung zu verstehen und zu steuern. Dieser Prozess findet losgelöst vom privaten Gerät statt und befähigt sie, auch in der Freizeit informierte Entscheidungen zu treffen.
Wie beurteilen Sie den Einfluss solcher Regelungen auf das Thema Cybermobbing oder Bildschirmzeit bei Kindern und Jugendlichen?
Die Bildschirmzeit auf dem privaten Gerät während der Schulzeit wird durch ein Verbot zwangsläufig reduziert. Man darf sich jedoch keine Wunderwirkung bei Cybermobbing erhoffen. Viele dieser Vorfälle finden ausserhalb des Schulareals und der Unterrichtszeit statt. Ein Verbot kann die Gelegenheiten für Konflikte auf dem Pausenplatz reduzieren, verlagert das Problem aber möglicherweise nur. Die Schule behält daher ihre zentrale Verantwortung, Cybermobbing präventiv zu thematisieren und bei Vorfällen konsequent zu intervenieren.
Was ist aus Ihrer Sicht entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung solcher Richtlinien – eher Kontrolle oder Aufklärung?
Es ist kein Entweder-oder, sondern ein Sowohl-als-auch. Eine Richtlinie braucht klare Regeln und eine konsequente Umsetzung (Kontrolle), um wirksam zu sein und die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Gleichzeitig ist die Aufklärung (Pädagogik) entscheidend für die Akzeptanz und den langfristigen Erfolg. Nur wenn Schülerinnen und Schüler den Sinn der Regelung verstehen und gleichzeitig lernen, ihre Mediennutzung selbst zu regulieren, wird aus dem Verbot eine nachhaltige Kompetenzförderung.
Könnte eine solch restriktive Regelung die Entwicklung digitaler Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen langfristig hemmen?
Nein, die Entwicklung wird nicht zwangsläufig gehemmt, denn digitale Kompetenz ist weit mehr als die blosse Bedienung von Apps auf einem privaten Smartphone. Gemäss Lehrplan 21 umfasst sie Medienbildung, Anwendungskompetenzen und informatische Bildung. Diese Inhalte werden auf den Schulgeräten vermittelt. Die Fähigkeit zur Selbstregulation ist ebenfalls eine zentrale digitale Kompetenz. Man könnte argumentieren, dass der begleitete Umgang mit privaten Geräten auf dem Pausenplatz ein ideales Übungsfeld wäre. Dies würde jedoch eine intensive pädagogische Begleitung erfordern, die personell kaum leistbar ist. Ein Verbot kann eine pragmatische Lösung sein, um den Fokus auf andere Kompetenzbereiche zu legen.
Was würden Sie anderen Schulen raten, die ebenfalls über eine Anpassung ihrer Smartphone-Regelungen nachdenken?
Ich rate zu einer sorgfältigen Abwägung, die auf die spezifische Situation der jeweiligen Schule zugeschnitten ist. Es ist entscheidend, den Schutz des Lern- und Sozialraums ernst zu nehmen, ohne den medienpädagogischen Auftrag aus den Augen zu verlieren. Eine erfolgreiche Regelung entsteht im transparenten Dialog mit allen Beteiligten: Lehrpersonen, Lernenden, Eltern und der schulergänzenden Betreuung. Das Ziel sollte eine Lösung sein, die von der Schulgemeinschaft mitgetragen wird und die sowohl klare Grenzen setzt als auch Freiräume für die Entwicklung von Eigenverantwortung lässt.
Michael Schwegler
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