Wohnungsnot
Strategie des Kantons Zug wirkt zu zögerlich
Christoph Blocher
Am 12. September 2023 haben an zwei Orten Erinnerungsfeiern zum 175. Jahrestag der Schweizerischen Bundesverfassung stattgefunden – aber sehr unterschiedliche.
Im Parlamentsaal, wo Gesetze zum Wohl des Schweizer Volkes gemacht werden sollten, versammelten sich die Mitglieder des National- und Ständerates, der geschlossene Bundesrat und der Präsident des Bundesgerichtes. Diese Feier war eine Schande! Völlig im Gegensatz zu dem, was vor 175 Jahren geschah.
Eingeladen wurde die Classe politique vom Nationalratspräsidenten Candinas (Mitte-Partei) und Ständeratspräsidentin Häberli (Mitte-Partei). Der linke Kabarettist und Unterstützer von Paul Rechsteiner (SP), Joachim Rittmeyer, verschandelte unsere Landeshymne durch irgendeinen «Seich-Text» wie «FIFA-Steuern: 0 Prozent / 30 Bauern im Parlament». Die Anwesenden hatten ab Blatt mitzusingen. Dass die SP-Co-Präsidentin bei der richtigen Nationalhymne nicht mitsang, bei dieser Verhunzung aber schon, spricht Bände.
Gleichentags fand auch im «Thurgauerhof» in Weinfelden eine Feier statt. Jedermann war eingeladen. Fast 700 Menschen drängten sich in den Saal. Der Regierungsratspräsident und der Kantonsratspräsident sassen ganz selbstverständlich und ohne grosses Getue unter dem Publikum. Es war eine würdige politische Feier.
Die Thurgauer wissen eben, was sie der Bundesverfassung verdanken. Sie gingen der Freiheitsbewegung von 1848 voran. Schon 1830 rief Pfarrer Thomas Bornhauser in Weinfelden: «Thurgauer, der Hahn hat gekräht!» In kürzester Zeit wurde die Thurgauer Verfassung revidiert, und 1848 spielte der Thurgauer Johann Konrad Kern eine hervorragende Rolle bei der Redaktion der neuen Bundesverfassung. Das Publikum sang aus voller Kehle die Landeshymne. Die Politiker in Bern brachten derweil nichts zustande als überhebliche und dümmliche Spötteleien.
E gfreuti Wuche
Christoph Blocher
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