Stadt Zug
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Kantonstierarzt und Amtsleiter Rainer Nussbaumer vom Amt für Verbraucherschutz (AVS) gibt Entwarnung. Foto: zvg
In den vergangenen Wochen haben Fälle von Vogelgrippe im Kanton Zug zugenommen. Erst letzte Woche traten erneut drei Fälle auf. Dr. med. vet. Rainer Nussbaumer Kantonstierarzt und Amtsleiter von Amt für Verbraucherschutz (AVS) Veterinärdienst klärt auf.
Am Ufer des Zugersees wurde bei zwei Wildvögeln, die Vogelgrippe nachgewiesen. Was hat es damit auf sich?
Die aktuellen Fälle sind Ausdruck über die Zirkulation des Virus in der Wildvogelpopulation. Die vorbeugenden Massnahmen des Bundes zielen auf den Schutz des Nutz- und Hausgeflügels, damit ein Eintrag des Virus von den Wildvögeln in die Nutz- und Hausgeflügelpopulation verhindert werden kann.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen verlängerte die Massnahmen erst Anfang Februar bis Ende März. Muss nun nachgebessert werden?
So ein Geschehen ist immer ein sich entwickelnder Prozess. Aufgrund der steigenden Fallzahlen in der Wildvogelpopulation wurden die Schutzmassnahmen für das Nutz- und Hausgeflügel verlängert
Handelt es sich bei den infizierten Wildvögeln um Einzelfälle?
Nein, es gab auch bereits in anderen Kantonen derartige Fälle und auch bei uns im Kanton Zug gab es gerade letzte Woche noch drei weitere Fälle.
Insgesamt wurden vier tote Vögel aufgefunden. Drei Möwen und eine Krähe. Zwei der Möwen wurden positiv auf das Virus getestet. Die dritte Möwe sowie die Krähe kamen mit blauem Auge davon. Haben Sie eine Erklärung?
Es gibt immer wieder Funde von toten Wildvögeln, die wegen anderen Krankheiten oder auch Unfällen aufgefunden werden.
Sind die getroffenen Massnahmen seitens des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ausreichend?
Die Massnahmen wirken, denn es gab noch keine Ansteckung von Nutz- und Hausgeflügel, welche in erster Linie durch die Schutzmassnahmen bewirkt werden.
Wie kann sich die Bevölkerung vor der Vogelgrippe schützen?
Ein besonderer Schutz, ausser der allgemeinen Hygienemassnahmen, ist nicht notwendig, da das Virus für Menschen nach heutigem Kenntnisstand nicht ansteckend ist.
Welchen Rat geben Sie Spaziergängern, die an Ufern auf tote Vögel treffen?
Den Fund der Polizeidienststelle bekannt geben, damit ein Wildhüter aufgeboten werden kann, welcher den toten Vogel abholt.
Müssen wir uns jetzt Sorgen um eine Verbreitung der Vogelgrippe machen?
Es ist tatsächlich so, dass sich die Vogelgrippe innerhalb der Wildvogelpopulation weiter ausbreitet. Darum wurden auch die Massnahmen zum Schutz der Nutz- und Haustiervögel verlängert.
Hakan Aki
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