Stadt Zug
Cyrill Lim ist neues Mitglied der Kulturkommission
Mit der Deklarationssoftware eTax.zug kann im Kanton die Steuererklärung einfach und sicher ausgefüllt füllen und einreicht werden. Foto: zvg
Ende Februar erhalten die Zugerinnen und Zuger ihre Steuererklärung für das vergangene Jahr. Zudem steht die Deklarationssoftware eTax.zug ab sofort zum Download zur Verfügung.
Wer sie schon letztes Jahr elektronisch eingereicht hat, erhält anstelle des vollständigen Papier-Formular-Sets nur ein Einladungsschreiben mit den Zugangsdaten für die elektronische Einreichung. Mehr als 90 Prozent der rund 80'000 Steuererklärungen werden mittlerweile elektronisch ausgefüllt. Mehr als 28'000 Zugerinnen und Zuger nutzten letztes Jahr die Möglichkeit, die Steuererklärung, mit allen Beilagen, elektronisch zu übermitteln. Damit entfallen das Ausdrucken und Einsenden der Steuererklärung und Belege per Post. Eine Registrierung bei Zuglogin ist für das elektronische Einreichen nicht notwendig, Zuglogin bietet aber hilfreiche Zusatzfunktionen wie etwa das Herunterladen früherer Steuerdeklarationen, eine Änderung des Auszahlungskontos oder Einsicht in das persönliche Steuerkonto, in welchem bereits bezahlte und noch offene Steuern angezeigt werden.
Die Deklarationssoftware eTax.zug steht ab sofort unter www.zg.ch/tax zum Download bereit. Wurde das Deklarationsprogramm schon letztes Jahr genutzt, können Daten aus dem Vorjahr übernommen werden. In der Beilagen-Verwaltung können gescannte Belege per Drag and Drop hinzugefügt werden. Die obligatorisch einzureichenden Belege sind optisch hervorgehoben. Wo die Belege nicht elektronisch vorliegen, können sie mit der App «oBeam» eingescannt werden.
Die App kann im App Store für IOS-Geräte und im Google Play Store für Android-Geräte heruntergeladen werden. Die Belege können direkt beim Erfassen der einzelnen Steuererklärungspositionen laufend hochgeladen oder eingescannt werden kann. Wird die Steuerdeklaration nicht elektronisch eingereicht, so ist sie auszudrucken und zusammen mit dem unterschriebenen Barcode-Blatt sowie dem Originalsteuerformular K per Post einzusenden. Einreichungsfrist für die Steuererklärung ist der 30. April. Allfällige Fristerstreckungen können online beantragt werden.
Die Wegleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung ist in der Deklarationssoftware eTax.zug integriert und steht auch auf der Website der kantonalen Steuerverwaltung zur Verfügung. Wer von der elektronischen Deklarationshilfe keinen Gebrauch macht, erhält die Wegleitung zusammen mit der Steuererklärung per Post. Als Dienstleistung für steuerliche Fragen wird die Steuerverwaltung einen Telefonauskunftsdienst einrichten. Über diesen können allgemeine Auskünfte im Zusammenhang mit dem Ausfüllen der Steuererklärung eingeholt werden. Dieser Auskunftsdienst steht vom 6. März bis am 14. März jeweils wochentags von 14 Uhr bis 18 Uhr zur Verfügung. PD
Bei technischen Problemen mit der Deklarationssoftware steht von Montag bis Freitag, 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18 Uhr ein Support zur Verfügung unter Telefon Nr. 044 505 60 38 helpdesk.zg@information-factory.ch
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