Laura Dittli
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Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug beabsichtigt, der Hirslanden Andreasklinik Cham Zug ab 2023 den Auftrag für die Grund- und Notfallversorgung zu entziehen. Das Spital sieht seinen Fortbestand bedroht, die Gesundheitsdirektion dagegen sieht wenig Auswirkungen auf die Klinik.
Die Zuger Spitalliste aus dem Jahr 2012 legt fest, welche Leistungen die Spitäler für die Zugerinnen und Zuger erbringen dürfen. Der Entwurf der Zuger Gesundheitsdirektion für eine überarbeitete Spitalliste im Kanton Zug sieht eine Rollenteilung zwischen der Andreasklinik und dem Zuger Kantonsspital vor. Das Kantonsspital soll neu allein für die Grund- und Notfallversorgung zuständig sein.
Für die Andreasklinik bleibt nur noch ein kleineres Angebot an Wahleingriffen. Der Auftrag für das sogenannte Basispaket, an dem zirka ein Dutzend weitere Leistungsgruppen hängen, soll ihr entzogen werden. Für die Gesundheitsdirektion ist das Ziel der überarbeiteten Spitalplanung, den Spitalstandort Kanton Zug langfristig zu planen und eine wohnortnahe und hochwertige Versorgung zu sichern. «Dafür braucht es», so Gesundheitsdirektor Martin Pfister gegenüber der Zuger Woche, «eine gewisse Rollenteilung zwischen den beiden Akutspitälern. Nur wenn eine gewisse Fallzahl pro Standort erreicht wird, kann garantiert werden, dass diese Eingriffe weiterhin im Kantonsgebiet und mit der nötigen Qualität durchgeführt werden können. Diese Überlegungen treffen insbesondere den Spitalnotfall für schwere Notfälle, für deren Behandlung Ärztinnen und Ärzte aus verschiedenen Fachrichtungen rund um die Uhr vor Ort zur Verfügung stehen müssen.»
Erfolgsmodell gefährdet?
Das sieht man in Cham anders. Die Andreasklinik, vertreten durch ihren Direktor Jonas Zollinger, Georg Helfenstein, Gemeindepräsident von Cham und Jean Luc Mösch, Chamer Kantonsrat, stellten auf einer Pressekonferenz ihre Sicht der Dinge dar. Sie sehen eine Gefährdung des Erfolgsmodells der Zuger Gesundheitsversorgung sowie eine Schwächung der Ennetsee-Gemeinden. Jonas Zollinger sieht eine Abwärtsspirale, welche die Versorgungssicherheit im ganzen Kanton gefährdet. Er konkretisiert die Konsequenzen für die Zuger Bevölkerung: «Künftig müsste bei jeder Person, die notfallmässig die Andreasklinik aufsucht, zuerst abgeklärt werden, ob sie aufgrund eines fehlenden Leistungsauftrags ins Zuger Kantonsspital oder in ein ausserkantonales Spital verlegt werden muss. Für Patientinnen und Patienten, für die Hausärztinnen und Hausärzte sowie für die Rettungsdienste würde dies
grosse Unsicherheiten mit sich bringen.» Für die Andreasklinik als Grundversorgerin sei der Entwurf der neuen Spitalliste existenzbedrohend. Dem widerspricht Gesundheitsdirektor Martin Pfister. Er weist darauf hin, dass die Andreasklinik nicht in ihrer Existenz gefährdet sei: «Sie kann auch mit der neuen Spitalliste die meisten Eingriffe, welche sie heute anbietet, weiterhin durchführen. Auch eine ambulante Notfallpraxis, im Sinne einer Permanence, ist nach wie vor möglich. Die meisten Notfälle der Andreasklinik dürften deshalb auch weiterhin dort behandelt werden.»
Nur schwere Notfälle betroffen
Dem Zweifel bei der Andreasklinik, ob und wie sie ihre Notfallstation weiter betrieben kann, hält Pfister entgegen: «Die Konzentration am Zuger Kantonsspital betrifft nur die schweren Notfälle, für die es einen ausgebauten Spitalnotfall braucht.» «Theoretisch ist es möglich», schreibt die Andreasklinik in einer Medienmitteilung, «dass wir anstatt eines 24-Stunden-Notfallzentrums eine ambulante Notfallpraxis weiterführen. Ob dies unter den Bedingungen, wie sie die Gesundheitsdirektion mit der neuen Spitalliste in Aussicht stellt, aber noch patientengerecht wäre, ist mehr als fraglich. Fest steht: Eine Notfallstation, wie sie heute existiert und jährlich mehr als 5000 Patientinnen und Patienten betreut, könnte in diesem Umfang nicht mehr betrieben werden.» Dass die Distanz zwischen den Spitälern nur fünf Kilometer beträgt, alle Leistungen also, wie Pfister betont, «weiterhin sehr wohnortsnah angeboten» werden, lässt man in der Andreasklink nicht gelten: «Ob die beiden Spitäler 5 oder 50 Kilometer auseinanderliegen, spielt keine Rolle. Es geht grundsätzlich um die Wahlfreiheit der Zuger Bevölkerung in der Grund- und Notfallversorgung.»
Besonders betroffen sehen sich die Ennetsee-Gemeinden, deren Angebot in der wohnortnahen Grund- und Notfallversorgung vermindert würde. «Für unsere Bürgerinnen und Bürger ist die Andreasklinik das nächstgelegene Spital», sagt der Chamer Gemeindepräsident Georges Helfenstein. «Der Entscheid der Zuger Gesundheitsdirektion gefährdet die rund 400 Arbeits- und 30 Ausbildungsplätze in der Andreasklinik.» Für Martin Pfister kann die Andreasklinik auch mit der neuen Spitalliste als Betrieb weiterbestehen und die meisten Fälle weiterhin behandeln. «Deshalb teilen wir die Befürchtung nicht, dass diese Arbeitsplätze gefährdet sind», sagt Landammann Martin Pfister. Auf eine allfällige Kosteneinsparungen bei der Konzentration auf das Zuger Kantonsspital angesprochen, weist Martin Pfister darauf hin, dass dies nicht das Ziel der Spitalplanung sei: «Das Ziel ist die Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung für die Bevölkerung in den nächsten zehn Jahren. Die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Die konkreten Auswirkungen einer einzelnen Massnahme, wie der Anpassung der Spitalliste, können deshalb nicht beziffert werden. Ein voll ausgebauter Spitalnotfall für die gleiche Anzahl von Fällen ist jedoch sicher günstiger als zwei.» Am 7. Juli wird sich der Zuger Kantonsrat mit der neuen Spitalliste befassen. Die Ennetseer Kantonsräte sind mit einer Interpellation vorstellig geworden.
Uwe Guntern
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