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Bei einem Notfall spielt ein allfälliger Prämienausstand keine Rolle. Foto: AdobeStock
Geht es nach dem Willen des Zuger Regierungsrats, soll die sogenannte «schwarze Liste» säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler von Krankenkassenprämien bis Anfang 2024 aufgehoben werden.
Die bisherige Regelung im Kanton Zug hat verlangt, dass Versicherte, die von einem Krankenversicherer betrieben werden, in die Liste säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler (LSP) aufgenommen werden. Und zwar spätestens dann, wenn ein Verlustschein vorliegt. Die LSP, besser bekannt als schwarze Liste, ermöglicht es den Krankenkassen, die Kosten für die säumigen Prämienzahlenden aufzuschieben – sofern es sich nicht um Notfallbehandlungen handelt.
Gemäss einem Urteil des Zuger Verfassungsgerichts des vergangenen Jahres gelten aber Personen, die über einen Verlustschein verfügen, als zahlungsunfähig und nicht als zahlungsunwillig. Das Verwaltungsgericht ist daher zu folgendem Schluss gekommen: Das Ausstellen eines Verlustscheins muss dazu führen, die Schuldnerin oder den Schuldner aus der schwarzen Liste zu löschen. Ein Verlustschein sei Beweis dafür, dass jemand zahlungsunfähig sei.
Die schwarze Liste diene hingegen nur als Druckmittel gegen Zahlungsunwillige. Somit müsste der Eintrag bei der Anhebung der Betreibung erfolgen und spätestens dann gelöscht werden, wenn der Verlustschein ausgestellt werde. Unter diesen Umständen ist es gemäss dem Zuger Regierungsrat nicht mehr zweckmässig, die Liste weiterzuführen. Wer auf dieser Liste steht, erhält nur eingeschränkte medizinische Leistungen – ausgenommen davon sind Notfälle, dringend nötige Leistungen sowie Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit Doch bereits vor dem Verwaltungsgerichtsurteil ist das Verhältnis von Aufwand und Nutzen der Liste unterschiedlich beurteilt worden. Die direkten finanziellen Effekte sind denn auch immer von untergeordneter Bedeutung gewesen. Die Prämienausstände bei den Krankenkassen sind im Kanton Zug verglichen mit der Schweiz tief: Im Jahr 2020 haben sie pro Kopf der Bevölkerung ganze 84 Prozent unter dem schweizerischen Durchschnitt gelegen. Was auch auf die relativ tiefen Prämien und die grosszügige Prämienverbilligung im Kanton zurückzuführen ist.
Als einzige Partei steht die SVP dem Ansinnen der Regierung kritisch gegenüber, die schwarze Liste aufzuheben. Sie will dieses Druckmittel gegenüber zahlungsunwilligen Prämienzahlerinnen und Prämienzahler weiter beibehalten. «Wir betrachten das Führen dieser Liste auch weiterhin als adäquates Mittel, um säumige Personen zur Zahlung ihrer ausstehenden Prämien zu motivieren», schreiben die Kantonsräte Emil Schweizer und Thomas Werner, Präsident SVP Zug, in ihrer Vernehmlassungsantwort an Gesundheitsdirektor Martin Pfister.
Hingegen begrüssen die Christlich-Sozialen (CSP) die Aufhebung der schwarzen Liste. «Der administrative Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Im Gegenteil. Wir wissen alle, dass von Armut betroffene Menschen eher weniger zum Arzt gehen und somit Krankheiten ‹verschleppen› und im schlimmsten Fall chronisch werden lassen. Dies wird für die Allgemeinheit teurer. Zudem ist aus Sicht der CSP der Begriff ‹Notfallbehandlung› sehr schwammig und kann unterschiedlich ausgelegt werden. Hier besteht aus unserer Sicht grosses Potenzial für Ungerechtigkeiten. Etwas, wogegen wir uns immer wehren», sagt Kantonsrätin Vroni Straub-Müller, Co-Präsidentin CSP Zug.
Auch die Mitte des Kantons Zug unterstützt gemäss Kantonsrat Fabio Iten die vom Regierungsrat vorgeschlagene Änderung. Für den Präsidenten von FDP.Die Liberalen Zug, Cédric Schmid, ist die Liste obsolet. «Eine präventive Wirkung hat die schwarze Liste wohl nicht. Gemeinden und Kantone haben Wege, verschuldeten Menschen zu helfen. Hierfür braucht es keine schwarze Liste, sagt Schmid. Auch er erwähnt, dass der Kanton grosszügige Prämienverbilligungen gewähre, um zu verhindern, dass Zugerinnen und Zuger überhaupt in die Situation kämen, Prämien nicht bezahlen zu können.
Die Präsidentin der GLP Tabea Estermann weist darauf hin, dass sich die Zuger Gemeinden schon 2018 skeptisch gegenüber der Liste säumiger Prämienzahlender geäussert haben. «In anderen Kantonen hat sich ebenfalls gezeigt, dass die erhoffte präventive Wirkung beziehungsweise die Verbesserung der Zahlungsmoral ausbleibt», sagt Estermann.
Roger Weill
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