Zentralschweizer Gesicht Modell 2018
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Ein Mutterschwein im Winter mit Wasser abgespritzt und im Freien liegen gelassen – es fror am Betonboden fest! (Fotolia)
Lieber Ratgeber
In der Nachbarschaft lebt ein älterer, alleinstehender Mann. Er ist Frührentner, ein mürrischer Mensch, der niemanden grüsst. Er hat einen Boxerhund, der in einem erbärmlichen Zustand ist. Das Tier ist tagsüber im Freien an einer Kette angebunden, nur nachts nimmt er ihn rein. Der Hund jault und bellt fast ständig, das Schlimmste aber: Der Mann schlägt und tritt das Tier! Auf Vorhaltungen wird er sofort ausfallend. Ich drohte ihm mit dem Tierschutz, es kümmert ihn nicht. Was kann ich tun, rate mir bitte?
Carmen
Liebe Carmen
Das mache ich gerne, ist ja auch mein Job. Zu den Fakten: Da ist also dieser abweisende Nachbar mit seinem Hund, den er extrem schlecht hält. Man darf doch ein so bewegungsfreudiges Tier dieser Grösse, nicht den ganzen Tag an die Kette legen. Das allein ist ja schon massive Tierquälerei. Kommt hinzu, dass der Mann sein Tier schlägt und tritt – untragbar! Ein klarer Verstoss gegen die Tierschutzbestimmungen. Dies gab dir und mir die Handhabe, gegen den üblen Kerl vorzugehen. Ich verstand auch, dass du zuerst Furcht hattest, dich zu involvieren.
Kettenhund ganztags angebunden!
Der Mann ist dein Nachbar, wie schnell ist ein langwährender Streit lanciert. Auch ich erlebte einmal schreckliche Tierquälerei. Besorgte Menschen berichteten uns von einem voll ausgewachsenen Mutterschwein, das im Winter bei tiefen Minustemperaturen stundenlang im Freien lag und sich nicht mehr rührte. Wir fuhren hin, erkannten den Tatbestand und riefen augenblicklich Polizei und Tierschutz. Grund: Die Muttersau war am nassfeuchten Betonboden im Freien mit dem Bauch angefroren, nachdem der Besitzer sie zuvor zwecks Reinigung mit kaltem Wasser im Hochwinter vor dem Stall abgespritzt hatte. Die Feuerwehr befreite das arme Tier, indem sie es mit leicht erwärmtem Wasser vom gefrorenen Untergrund allmählich löste.
Hundehalter ohne Einsicht!
Ähnlich effizient, du erinnerst dich, agierten wir beide auch mit dem Nachbarn und seinem geschlagenen Kettenhund. Wir riefen Polizei und Tierschutz und der Spuk hatte ein Ende. Der Boxerhund wurde von der Kette befreit und kam auf Anweisung des aufgebotenen Kantonstierarztes ins Tierheim. Ende gut, alles gut? Nicht ganz. Der tierquälerische Hundehalter hat nun beim Bezirksgericht gegen die Massnahmen des Kantonstierarztes Klage eingereicht. Nun entscheidet ein Richter, wie es weitergeht. Hoffen wir das Beste für das arme Tier. Dir, Carmen, ein grosses Lob. Du hast Herz und Mut bewiesen im Dienste der geschundenen Kreatur. Schön, es gäbe noch mehr Menschen deiner vorbildlichen Einstellung dem Tier gegenüber!
Herzlichst, der Ratgeber
Fragen an: Zehnder Verlagshaus, «Ratgeber», Postfach 30, 9501 Wil oder per E-Mail: ratgeber@zehnder.ch
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