Zentralschweizer Gesicht Modell 2018
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So gross die Freude über den Erbzuspruch auch sein mag, die Ansprüche aller Beteiligten müssen zur Gültigkeit gelangen. (Fotolia)
Lieber Ratgeber
Mir scheint, ich, 41, habe ein «Luxusproblem», jedenfalls behauptet dies mein persönliches Umfeld. Nachdem ich unsere Mutter jahrelang alleine gepflegt hatte, meine zwei älteren Geschwister drückten sich konsequent – hat sie mir ihr Einfamilienhaus vererbt. Gross die Freude! Nun aber machen die Geschwister ihren Anspruch geltend, obwohl unsere Mutter ja nur ich pflegte, alle Kosten trug und die Zeit aufbrachte. Item, ich übernehme das Haus und suche nun die richtige Hypothekarvariante. Was empfiehlst du mir?
Josephine
Liebe Josephine
Am dringendsten empfehle ich dir, das Pferd nicht von hinten aufzuzäumen, sondern schön folgerichtig und logisch wohlbegründet vorzugehen. Wie du mir schriebst, gedenkst du nun sofort mit den Banken Verhandlungen in Sachen Hypothekargeldern aufzunehmen und suchst dafür eine ideale Variante (Darauf kommen wir zurück). Da du mich schon mal fragst, liebe Josephine: ich finde deine momentane Vorgehensweise vom chronologischen Ablauf her nicht so günstig.
Keine vorschnellen Beschlüsse!
Überlege mal, du hyperaktiver «Spring ins Feld», wenn du mit den Banken in Verhandlung trittst und unter Ausschluss der Geschwister eine Einigung findest, könnte dir ziemliches Ungemach ins Haus stehen. Warum? Weil du den Fehler machst, nicht im Vorfeld schon die Ansprüche deiner Geschwister im erbrechtlichen Kontext miteinbezogen zu haben. Einen kräftigen Schuss vor den Bug hast du seitens Geschwister ja schon erhalten. Selbstverständlich wird im testamentarischen Sinne und Belange der letzte Wille deiner Mutter amtlich und vom Gesetz her berücksichtigt werden, aber auch die geschwisterlichen Rechtsansprüche gilt es zu würdigen. Sie dürfen nicht einfach ausgebootet werden, das lässt helvetisches Erbrecht so einfach nicht zu.
Erbanspruch der Geschwister berücksichtigen!
Kläre über einen seriösen Treuhänder oder eine solide Amtsstelle eurer Wohnregion penibel genau ab, wie es um die Anspruchsberechtigung der Geschwister gesetzlich steht. Dann liegen dir erst die Fakten vor, die du und Bank zur Beschlussfassung benötigen. Übergehst du die Geschwister und es kommt zum Prozess, könntest du eine böse Abfuhr erleiden. Bringe jetzt gegenüber Geschwistern und Behörden deine Argumente vor – jahrelange Alleinbetreuung der pflegebedürftigen Mutter – und höre dir die Gegenargumentation an. Dann erst triff deine Entscheidungen. Zur Frage bezüglich idealer Hypothekarkreditform: Da berät dich deine Bank, höre dir aber diverse Vorschläge an. Viel Glück und noch mehr Bereitschaft zur Konsensfindung seitens aller Beteiligten, wünsche ich dir.
Herzlichst, der Ratgeber
Fragen an: Zehnder Verlagshaus «Ratgeber» Postfach 30, 9501 Wil oder per E-Mail: ratgeber@zehnder.ch
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